Religionszugehörigkeit darf von Kirchen nicht zur Einstellungsvoraussetzung gemacht werden (Urteil des BAG vom 25.10.2018 – Az. 8 AZR 501/14)
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgericht dürfen Kirchen künftig die Zugehörigkeit zu einer christlichen Religion nur noch dann zu einer Einstellungsvoraussetzung machen, wenn die Religion „nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt“. Die Religion muss, so das BAG im Anschluss an den EuGH, “nach der Art der Tätigkeiten oder den Umständen ihrer Ausübung…