Durch die Umsetzung der Richtlinie in nationales deutsches Recht ergeben sich für den Reisenden vor allem zwei wesentliche Veränderungen:
Der Begriff der „Pauschalreise“ wird erweitert. Jetzt werden von dem Begriff auch Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen erfasst. Die Reisenden sollen Standard-Informationsblätter ausgehändigt bekommen, denen sie Informationen über Insolvenzschutz, Rücktrittsrechte und Ansprüche auf Preisminderung bei Mängeln entnehmen können.
Mängel können jetzt innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden und nicht mehr innerhalb nur eines Monats. Die Verlängerung dieser Frist ist eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes. ich gebe allerdings zu bedenken, dass Sie Ihre Ansprüche trotzdem so schnell wie möglich stellen sollten, da Sie nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne Schwierigkeiten haben werden, die behaupteten Mängel nachzuweisen. Wenn Sie mit dem Flug, der Hotelanlage etc. nicht zufrieden sind, ist es wichtig, dass Sie alles fotografisch festhalten und sich gegebenenfalls vor Ort bestätigen lassen. Die Pflicht, die Mängel nachzuweisen, gilt auch weiterhin.
Außerdem wird das Recht der Reiseveranstalter, in ihren AGB restriktivere Regelungen vorzusehen, als sie im Gesetz verankert sind, deutlich eingeschränkt.
Für Reisebüros bedeuten die neuen Regelungen eine erhöhte Haftungsgefahr. So nimmt man ab dem 01.07.2017 eine Haftung des Reisebüros als Reiseveranstalter bereits dann an, wenn das Reisebüro bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen dem Reisenden nicht das vorgeschriebene Formblatt aushändigt. Außerdem haftet das Reisebüro, wenn es die Buchung mehrerer verbundener Reiseleistungen in einem einheitlichen Buchungsvorgang ausgestaltet oder wenn es Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis anbietet oder vermittelt oder verbundene Reiseleistungen unter der Bezeichnung „Pauschalreise“ oder unter einer ähnlichen Bezeichnung bewirbt oder gegenüber dem Kunden bezeichnet.
Sollten Sie Fragen zu diesem Themenkomplex haben oder sollte Ihre Reise mangelhaft gewesen sein, sprechen Sie mich gerne an.